Beim Schallschutznachweis auf der Grundlage der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau“ sowie des Beiblatts zu DIN 4109, werden die Einflüsse der Konstruktion auf den Schallschutz untersucht.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet in Verbindung mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) die Grundlage für die Nachweise zur Energieeffizienz bei Gebäuden. Hierbei wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert.
Bei dem EnEV-Nachweis werden die Gebäudehüllfläche, die Fenster und Verschattungsfaktoren, die Bauteilaufbauten, die Wärmebrücken sowie die Anlagentechnik berücksichtigt. In Nichtwohngebäuden werden zusätzlich die künstliche Beleuchtungen in ihren Auswirkungen erfasst.
In der Vorplanung werden mit Standardanlagen mehrere Varianten zur wirtschaftlichen Optimierung der Bauwerke entwickelt. In der Ausführungsplanung wird die Anlagentechnik insbesondere bei komplexen Nichtwohngebäuden in Kooperation mit Anlagentechnikern detailliert.
In der Regel werden die Wärmeverluste über Wärmebrücken pauschal berücksichtigt. Dagegen können wir mit einer detaillierten Berechnung von Wärmebrücken den Abminderungswert deutlich vermindern und damit der EnEV-Nachweis realitätsnäher führen.