Startseite » Leistungen » Bauphysik
Leistungen
Wärme- und Schallschutznachweise
Wärmeschutznachweise
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) , das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in sich zusammen und bildet seit November 2020 die Grundlage für die Nachweise zur Energieeffizienz von Gebäuden. Hierbei wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert. Bei dem Nachweisverfahren werden die Gebäudehüllflächen, die Fenster und der solare Wärmeeintrag, die Bauteilaufbauten, die Wärmebrücken sowie die Anlagentechnik berücksichtigt. In Nichtwohngebäuden wird zusätzlich die künstliche Beleuchtung in ihren Auswirkungen erfasst. Der Nutzung von erneuerbaren Energien wird bei der Gebäudebilanzierung Rechnung getragen. In der Vorplanung werden mit Standardanlagen mehrere Varianten zur wirtschaftlichen Optimierung der Bauwerke entwickelt. In der Ausführungsplanung wird die Anlagentechnik insbesondere bei komplexen Nichtwohngebäuden in Kooperation mit Anlagentechnikern detailliert. In der Regel werden die Wärmeverluste über Wärmebrücken pauschal berücksichtigt. Dagegen können wir mit einer detaillierten Berechnung von Wärmebrücken den Wärmebrückenzuschlag deutlich vermindern und damit der EnEV-Nachweis realitätsnäher führen.
Unsere Leistungen
- Energetische Optimierung und qualifizierte Begleitung des Vorhabens
- EnEV-Nachweis
- Ausstellung von Energieausweisen
- Ausstellung von Bescheinigungen über die energetischen Nachweise sowie über die stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle
Schallschutznachweise
Beim Schallschutznachweis auf der Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sowie des Beiblatts zur DIN 4109, werden die Einflüsse der Konstruktion auf den Schallschutz innerhalb eines Gebäudes sowie der Schallschutz gegen Außenlärm untersucht. Hierbei werden die verschiedenen Schallübertragungswege zwischen den Räumen eines Gebäudes bzw. der Außenluft berücksichtigt. Durch die Vorgabe konkreter Bauteilaufbauten und ‑anschlüsse können die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 oder höhere Schallschutzstufen der VDI 4100-Richtlinie realisiert werden. Neben der Berücksichtigung der Frequenzbereiche unterschiedlicher Schallquellen im Außenbereich werden auch gebäudetechnische Anlagen und Installationen berücksichtigt.
Unsere Leistungen
- Schallschutznachweis
- Prüfung von Schallschutznachweisen
- Bescheinigung über den Schallschutz sowie über die stichprobenhaften Kontrollen des Schallschutzes während der Bauausführung
Einem verantwortungsvollen Umgang mit Belangen des Umweltschutzes und begrenzter Ressourcen fühlen wir uns ebenso verpflichtet.